Kfz-Versicherungen
Rechtsanwalt Hertzsch ist Vertrauensanwalt des
Gefahren für den Versicherungsschutz, Regress
- Gefahrerhöhung
- Prämienanpassung
- Leistungsfreiheit
- Quotelung
- Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Risikoausschlüssen
- Obliegenheitsverletzung
- Anzeigeobliegenheit
- Aufklärungsobliegenheit
- Manipulierter Unfall
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Ermöglichen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis
- Alkohol, Drogen
- Nachtrunk
- Beseitigung Unfallspuren
- Verbote der Instandsetzung
- Schadenminderungspflicht
- Anerkennungsverbot
- Teilnahme an Rennveranstaltung
Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontrahierungszwang
- Direktanspruch des Geschädigten
- Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
- Ersteinstufung
- Rückstufung
- Rabattschutz
- Übernahme eines Schadenverlaufs
- Typenklasse
- Regionalklasse
- Tarifänderung
- Kündigungsrecht
- Deckungshöhe
Kaskoversicherung
- Teilkasko - Vollkasko
- Plus-Pakete, Premium-Pakete, Zusatzangebote,
- Brand, Explosion
- Entwendung
- Naturereignisse
- Wildschaden (Haarwild, Unfall ohne Wildberührung)
- Glasbruch und Kabelschaden
- Reifenschäden
- Rettungskosten
- Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
- Beschädigung
- Sachverständigenkosten
- Mehrwertsteuer
- Selbstbeteiligung
- Quotenvorrecht
- Neuwertentschädigung
Risikoausschlüsse
- Auslandsunfälle
- innere Unruhen, Demonstration
- Atomrisiko
- Autorennen
- Alkohol
- Fahrerlaubnisklausel
Kfz-Unfallversicherung
- Geltung im Ausland
- Leistung bei Invalidität
- Leistung bei Tod
- Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld
- Bewusstseinsstörung
- Straftat
- Trunkenheitsfahrt
Autoschutzbriefversicherung
- Geltung im Ausland
- Panne, Unfall Diebstahl
- Krankheit, Verletzung, Tod
- Rücktransport
- 50-km-Klausel