Grundstücksrecht

Aus dem Grundeigentum ergeben sich Rechtsfragen zu Eigentum, Verträge, Bebauung, öffentlich-rechtlichen Pflichten, Versicherungsfragen und Umwelt-, Denkmal- und Naturschutz.

Eigentumsrechte

Wir beraten sowohl Einzeleigentümer als auch Immobiliengesellschaften, wir haben Erfahrung im Grundbuch- und Katasterrecht und bei der Auslegung und Durchsetzung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten und Lasten. Daneben geht es um die Rechtsbeziehungen zum Nachbarn.

Bausachen

Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung von Baulasten und zu allen Fragen, die sich dem Bauherrn bei einem Bauvorhaben stellen.

Verträge, Miet- Erb- und Zwangsversteigerungsrecht

Wir begleiten den Erwerb einer Immobilie, beraten Bauträger und Makler und kümmern uns um das Nachbarschaftsrecht. Im Bereich des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes vertreten wir Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen. Das Grundstücksrecht spielt weiter ein Rolle bei Versicherungen, im Erbrecht, im Insolvenzrecht sowie im Steuerrecht. Wir vertreten Mandanten in Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren und verfügen über besondere Erfahrung im Bereich des Erbbaurechtes.

siehe auch: Grundstückseigentümer, Mietrecht, Vermieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Erbbaurecht, Abgaben, Bauordnungsrecht, Nachbarn