Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter und Wohnungseigentümer.
Eigentümergemeinschaft
Bei der Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften geht es um allgemeine Fragen des Grundstücksrechts, der Nutzungsregelung und der Gemeinschaftsordnung. Rechtliche Schwierigkeiten bestehen immer wieder bei der Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Wohnungseigentümer
Wir beraten die Wohnungseigentümer bei Fragen zur Nutzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Baumängeln und bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Wir beraten zu Rechtsfragen im Verhältnis zur Gemeinschaft und zum Verwalter, zur Teilungserklärung und des Vermögens der Gemeinschaft.
Verwalter
Bei der Beratung von Verwaltern geht es um die Rechtsfragen im Zusammenhang mit Versammlung und Beschlüssen, Wirtschaftsplänen, Instandhaltungsmaßnahmen und Hausgeldforderungen.
siehe auch: Hausverwalter, Wohnungseigentümer, Grundstücksrecht, Nachbarn, Grundbesitzer