Vertragsrecht

pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) ist der wichtigste Grundsatz des Zivilrechtes überhaupt. Der Vertrag spielt damit eine zentrale Rolle im deutschen Recht. Umso wichtiger sind rechtssichere Vertragtexte, die auch im Streitfall Bestand haben.

Vertragstexte

Wir beraten Sie bei der Formulierung und Auslegung von Verträgen insbesondere bei der Abfassung von Entwürfen für notarielle Urkunden. Wir entwerfen allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsformulare oder einseitige Erklärungen wie Abmahnung, Fristsetzung und Kündigungen.

Vertragsverhandlungen

Rechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn es um die Vorbereitung und Taktik von Vertragsverhandlungen geht. Für rechtssichere Formulierungen ist die Kenntnis einer Vielzahl von rechtlichen Einzelfragen von wesentlicher Bedeutung, wie die Formbedürftigkeit einzelner Regelungen, die Möglichkeiten von Verträgen per Telefon, E-Mail, im Internet oder die stillschweigende Vereinbarung. Wesentlich sind Aspekte wie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die Vertretung juristischer Personen, Fragen der gesetzlichen Grenzen - sei es wegen Sittenwidrigkeit, Wucher oder wegen eines gesetzlichen Verbots.

Sicherungsmittel

Wichtig ist die Kenntnis von möglichen Sicherungsmitteln wie Bürgschaft und Pfandrechten, die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung sowie der Bedeutung von Garantien, Eigentumsvorbehalt und Abtretungen.

Gewerbliche Tätigkeit

Im Bereich der gewerblichen Tätigkeit geht es um rechtssichere Belehrungen bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Verbraucherkreditverträgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei der Formulierung allgemeiner Geschäftsbedingungen sind die gesetzlichen Regelung und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Hier geht es um die wirksame Einbeziehung der AGB, um Gestaltungsregelungen für Druck und Internet, Transparenzgebote und rechtssichere Formulierungen für

Durchsetzung von Vertragsansprüche

Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertrag

siehe auch: Unternehmer, Schadensrecht, Grundstücksrecht