Geschädigte
Jeder kann durch Unglücksfälle, rechtswidriges Verhalten Dritter oder durch Eingriffe des Staates Schäden erleiden. Wir kümmern uns um die Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei Sach- und Personenschäden und den Ausgleich von Vermögensverlusten. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Abwehr drohender Beeinträchtigungen und Schäden. Dazu gehört insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Verletzung der Persönlichkeitsrechten, der Abwehr von Diskriminierungen im beruflichen Umfeld und der Schutz der Privatsphäre.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht können wir Sie fachkundig bei der Absicherung durch Versicherungen beraten und bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen im Schadensfall vertreten
siehe auch: Verkehrsrecht, Schadensrecht, Staatshaftungsrecht, Versicherte